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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17   

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https://dejure.org/2020,76917
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17 (https://dejure.org/2020,76917)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2020 - L 7 AL 163/17 (https://dejure.org/2020,76917)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2020 - L 7 AL 163/17 (https://dejure.org/2020,76917)
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  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85

    Anzeige von Arbeitsausfall - Kurzarbeitergeld - Umfang des Arbeitsausfalles -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17
    Nicht ausreichend war insoweit die Anzeige vom 5. Mai 2010, die sich nur auf die Mitteilung des Fortbestands der nur noch bis einschließlich zum 27. Mai 2010 bestehenden Umstände bezog (vgl. für den Parallelfall einer Anzeige nur für den Verwaltungsteil eines Betriebs: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der zutreffenden Überlegung, dass ein Anerkennungsbescheid nach § 173 Abs. 3 SGB III a.F. (nur) auf Grund der "vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen" und möglichst schnell erteilt werden soll, also auch nur eine diesbezügliche Bindungswirkung entfalten kann, aber keine Bindungswirkung bzgl. nicht vorgetragener und der daher zum Bescheidzeitpunkt weder bekannter noch prüfbarer Umstände (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 21/09 R -, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 und Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 -, SozR 4100 § 66 Nr. 1).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17
    Diese Rechtsprechung beruht auf der zutreffenden Überlegung, dass ein Anerkennungsbescheid nach § 173 Abs. 3 SGB III a.F. (nur) auf Grund der "vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen" und möglichst schnell erteilt werden soll, also auch nur eine diesbezügliche Bindungswirkung entfalten kann, aber keine Bindungswirkung bzgl. nicht vorgetragener und der daher zum Bescheidzeitpunkt weder bekannter noch prüfbarer Umstände (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 21/09 R -, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 und Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 -, SozR 4100 § 66 Nr. 1).
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